Teilrevision der Nutzungsplanung Willisau - Öffentliche Auflage
Allgemeine Informationen
Die Stadt Willisau passte ihre Nutzungsplanung mit der Gesamtrevision 2019 an die übergeordnete Gesetzgebung an. Dabei mussten gewisse Aufgaben offengelassen werden (u. a. Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen, sowie Ausscheidung der Wildtierkorridore). Zwischenzeitlich fusionierten die beiden Gemeinden Gettnau und Willisau per 1. Januar 2021. Mit der vorliegenden Teilrevision werden nun auch die Nutzungsplanungen fusioniert und gleichzeitig die offenen Aufgaben aus der Gesamtrevision 2019 erledigt. Die Arbeiten wurden von einer breit zusammengesetzten Ortsplanungskommission begleitet.
Öffentliche Auflage
Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie gemäss § 6 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) werden folgende Inhalte der Teilrevision der Nutzungsplanung der Stadt Willisau öffentlich aufgelegt:
Zonenplanung
Zonenplan Siedlung Willisau, M 1:2’500
Zonenplan Siedlung Gettnau, M 1:2’500
Zonenplan Landschaft Nord, M 1:10’000
Zonenplan Landschaft Süd, M 1:10’000
Änderungen im Bau- und Zonenreglement
Bau- und Zonenreglement
Teilzonenpläne Gewässerraum
Gewässerraum Gettnau, M 1:2’500
Gewässerraum Willisau, M 1:2’500
Gewässerraum Gettnau und Nord M 1:5’000
Gewässerraum südlich Stadt und Ostergau, M 1:5'000
Gewässerraum Süd, M 1:5’000
Gewässerraum West, M 1:5’000
Aufhebung Gestaltungspläne
Mit der Genehmigung der Teilrevision durch den Regierungsrat sollen gleichzeitig die folgenden Gestaltungspläne und deren allenfalls nachträglich erfolgten Änderungen aufgehoben werden:
- Ortsteil Gettnau: Bergmelkenhaus Süd, Bergmelkenhaus Nord, Oberdorfmatte II, Grünaumatte, Höchhus, Ludihof, Schmittenhof und Schmittenhof Wohnoase.
- Willisau: Baumgärtli West, Bleikimatt, Gulp, Haldenweg, Menzbergstrasse 18, Oberschlossfeld / Obergeissburg, Schallerhusmatt, Schwyzermatt 1. bis 3. Etappe und Silbergasse.
Pläne der Waldfeststellungen
I der Sänti, M 1:500
Gütsch / Sottikon, M 1:500
Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in den folgenden Beilagen dokumentiert:
Vorprüfungsbericht
Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 8. Mai 2024
Planungsbericht mit allen Beilagen
Planungsbericht
Beilage 1: Quartieranalyse Gettnau
Beilage 2: Dokumentation Gewässerraum
Beilage 3: Übersicht aufzuhebende Gestaltungspläne
Beilage 4: Daiwil, Optionen im Nutzungsplan
Beilage 5: Mitwirkungsbericht
Siedlungsleitbild
Ergänzung Ortsteil Gettnau
Strategieplan Gettnau
Merkblätter zum Bau- und Zonenreglement
Kernzone C Willisau
Kernzone D Gettnau
Inventar Naturobjekte
Objektblätter
Inventarplan Siedlungsgebiet Gettnau, M 1:5’000
Inventarplan Siedlungsgebiet Willisau, M 1:5’000
Inventarplan Willisau Nord, M 1:10’000
Inventarplan Willisau Süd, M 1:10’000
Überprüfung Hecken Willisau Nord, M 1:10’000
Überprüfung Hecken Willisau Süd, M 1:10’000
Die Planunterlagen und der Vorprüfungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 bei der Abteilung Bau und Infrastruktur des Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums der Stadt Willisau, Zehntenplatz 1, 6130 Willisau zur Einsicht auf und können auf der Website der Stadt Willisau unter www.willisau.ch eingesehen werden.
Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Zonenplanrevision und die Waldfeststellungen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an die Stadt Willisau, Bau und Infrastruktur, Zehntenplatz 1, 6130 Willisau, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.