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Sozialamt

Gemäss § 16 des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) führt jede Gemeinde ein Sozialamt. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt ihre soziale und berufliche Integration. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.

Befinden Sie sich in persönlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, dann melden Sie sich beim SoBZ Willisau-Wiggertal. In einem Gespräch werden die Möglichkeiten der Hilfestellung geprüft.


Sozial-Beratungszentrum Region Willisau-Wiggertal
Kreuzstrasse 3B
6130 Willisau

041 972 56 20
willisau@sobz.ch


SKOS Bundesrichtlinien

Kanton Luzern (Kantonale Gesetze und Verordnung)

Sozial-Beratungszentrum Region Willisau-Wiggertal (SoBZ)

Broschüre Soziale Beratungen und Einrichtungen

Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung der Alimente und das Inkasso. Das Kind hat Anspruch auf die Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Alimentenhilfe kann direkt bei der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH oder beim Sozialamt beantragt werden.

Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH
Jurablick 5
6260 Reiden
Tel. 041 554 33 77
info@alimenteninkasso-zs.ch
www.alimenteninkasso-zs.ch

oder

Sozialamt Willisau
Zehntenplatz 1
6130 Willisau

041 972 63 70
sozialamt@willisau.ch

Öffnungszeiten

Montag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–18.00 Uhr

Dienstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Donnerstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Freitag
8.00–16.00 Uhr

Vor Feiertagen schliesst das Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum jeweils um 16.00 Uhr.

 

Rechtssammlung

Zu den Reglementen

Sozialhilferechner

Der Sozialhilferechner gibt Ihnen eine Grobbeurteilung der Situation bezüglich Anspruch auf Wirtschaftliche Sozialhilfe:

Sozialhilferechner