Öffnungszeiten
Montag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–18.00 Uhr
Dienstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Mittwoch
8.00–11.30 Uhr
Donnerstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Freitag
10.00–16.00 Uhr
Notarinnen und Notare im Kanton Luzern sind entweder Anwälte, die im Kanton Luzern ein Anwaltsbüro führen oder ständig in einem solchen tätig sind, oder patentierte, im Amte stehende Gemeindeschreiber bzw. vollamtliche, patentierte Gemeindeschreiber-Substituten. Im Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum sind zwei Personen mit dem Notariat angestellt.
Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notare sind für sämtliche Beurkundungen im Kanton Luzern zuständig.
Die notarielle Tätigkeit wird im Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen sowie in der Verordnung über die öffentlichen Beurkundungen geregelt.
Notare und Notarinnen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Notarinnen und Notare werden von der
Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen beaufsichtigt.