Öffnungszeiten
Montag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–18.00 Uhr
Dienstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Mittwoch
8.00–11.30 Uhr
Donnerstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr
Freitag
10.00–16.00 Uhr
Die Anmeldung auf der Gemeinde hat innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme zu erfolgen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
Schweizer Staatsangehörigkeit
Ausländische Staatsangehörigkeit
Wohnsitznahme direkt aus dem Ausland
Wenn Sie direkt aus dem Ausland zuziehen und nicht Staatsangehörige/r der Schweiz sind, dann muss ein Ausländerausweis beantragt werden. Die Formulare und alle nötigen Informationen finden Sie auf der Homepage des Amt für Migration des Kantons Luzern.
Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:
Die Adressänderung innerhalb der Stadt Willisau ist innert 14 Tagen seit Umzug zu melden.
Ihren Umzug können Sie auf den folgenden Wegen mitteilen:
Ausländische Staatsangehörige müssen für die Adressänderung den Ausländerausweis beim Amt für Migration einsenden.
Ein Wegzug aus der Stadt Willisau ist innert 14 Tagen seit Wegzug zu melden.
Die Meldung des Wegzugs kann auf folgenden Wegen gemacht werden:
Heimatschein
Der Heimatschein von Schweizer Staatsangehörigen wird mittels A-Post direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohnsitzgemeinde gesendet. Voraussetzung dafür ist die Schweizer Staatsangehörigkeit und ein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegter Heimatschein.
Wegzug ins Ausland
Ein Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Eine Abmeldung per Telefon oder eUmzug ist nicht möglich.
Ab 01.03.2010 werden die ID-Karten und Passäntrage nicht mehr von den Einwohnerkontrollen ausgestellt. Alle GesuchstellerInnen haben den Antrag persönlich und direkt beim kantonalen Passbüro zu stellen (über Internet oder unter 041 228 59 90).
Passbüro Luzern, Hallwilerweg 5, 6003 Luzern.
In welchen Ländern benötige ich einen Pass, nur eine ID-Karte oder sogar ein Visum?
Länderabfrage
Ausländische Vertretungen in der CH
MIGRAWEB (Infos in verschiedenen Sprachen)