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Einwohnerkontrolle

  • An- und Abmeldungen, Adressänderungen
  • Auskünfte Stimmregister
  • GA-Reservation (Tageskarte Gemeinde)
  • Kontrolle des Krankenkassen-Obligatoriums
  • Unterschriftenkontrolle Initiativen und Referenden
  • Wohnsitzbestätigungen, Lebensbescheinigungen, Interimsausweise ect.

Die Anmeldung auf der Gemeinde hat innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme zu erfolgen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

Schweizer Staatsangehörigkeit

  • Anmeldung mit eUmzug oder direkt am Schalter
  • Heimatschein im Original
  • Kopie der Krankenkassenbestätigung (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Anmeldegebühr von CHF 35.–


Ausländische Staatsangehörigkeit

  • Anmeldung mit eUmzug oder direkt am Schalter
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Kopie der Krankenkassenbestätigung (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Anmeldegebühr von CHF 35.–

Wohnsitznahme direkt aus dem Ausland

Wenn Sie direkt aus dem Ausland zuziehen und nicht Staatsangehörige/r der Schweiz sind, dann muss ein Ausländerausweis beantragt werden. Die Formulare und alle nötigen Informationen finden Sie auf der Homepage des Amt für Migration des Kantons Luzern.

Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

  • Anmeldung mit eUmzug oder direkt am Schalter
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Kopie der Krankenkassenbestätigung (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Anmeldegebühr von CHF 35.–
  • Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
  • Passfoto

Die Adressänderung innerhalb der Stadt Willisau ist innert 14 Tagen seit Umzug zu melden.

Ihren Umzug können Sie auf den folgenden Wegen mitteilen:

  • persönlich am Schalter
  • per Telefon auf 041 972 63 63
  • mittels eUmzug

Ausländische Staatsangehörige müssen für die Adressänderung den Ausländerausweis beim Amt für Migration einsenden.

Ein Wegzug aus der Stadt Willisau ist innert 14 Tagen seit Wegzug zu melden.

Die Meldung des Wegzugs kann auf folgenden Wegen gemacht werden:

  • persönlich am Schalter
  • per Telefon auf 041 972 63 63
  • mittels eUmzug

Heimatschein

Der Heimatschein von Schweizer Staatsangehörigen wird mittels A-Post direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohnsitzgemeinde gesendet. Voraussetzung dafür ist die Schweizer Staatsangehörigkeit und ein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegter Heimatschein.


Wegzug ins Ausland

Ein Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Eine Abmeldung per Telefon oder eUmzug ist nicht möglich.

Ab 01.03.2010 werden die ID-Karten und Passäntrage nicht mehr von den Einwohnerkontrollen ausgestellt. Alle GesuchstellerInnen haben den Antrag persönlich und direkt beim kantonalen Passbüro zu stellen (über Internet oder unter 041 228 59 90).

Passbüro Luzern, Hallwilerweg 5, 6003 Luzern.

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Ausländische Vertretungen in der CH

Öffnungszeiten

Montag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–18.00 Uhr

Dienstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Mittwoch
8.00–11.30 Uhr

Donnerstag
8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr

Freitag
8.00–16.00 Uhr

Vor Feiertagen schliesst das Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum jeweils um 16.00 Uhr.

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