Massnahmen Vogelgrippe per Ende April aufgelöst
Seit Ende März ist die Anzahl positiver Wildvögelfunde im Kanton Luzern stark zurückgegangen. Die letzten positiven Befunde liegen mehr als drei Wochen zurück. Deshalb haben Bund und Kanton entschieden, die Massnahmen für Nutzgeflügel gegen Vogelgrippe per Ende April 2023 aufzuheben.
Der Bund sowie der Veterinärdienst Luzern empfiehlt dringend, weiterhin Biosicherheitsmassnahmen wie Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einzuhalten, sowie eine allfällige Verschleppung durch Personen und Gerätschaften zu verhindern. Weiterhin gilt für alle Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- und Todesfällen muss die Tierärztin oder der Tierarzt benachrichtigt werden. Die Registrierung von Geflügelhaltungen, auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren, ist nach wie vor obligatorisch.
Weitere Informationen und die geltenden Vorschriften stehen auf der Homepage vom Veterinärdienst Luzern unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe zur Verfügung.
Auch die Mitarbeitenden vom Hirschpark Willisau bauen nun die Massnahmen gegen die Vogelgrippe zurück. Das Federwild darf bald wieder wie gewohnt, die Freiheit geniessen. Dies freut die Tiere und die Besuchenden vom Hirschpark.