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Tod / Friedhof

Meldeverfahren im Todesfall

  • Todesfall im Heim
    Stirbt eine Person in einem Altersheim, wird die Todesmeldung an das Zivilstandsamt direkt von der Heimverwaltung vorgenommen. Das Zivilstandsamt informiert anschliessend die Einwohnerkontrolle des Wohnortes.
     
  • Todesfall im Spital
    Stirbt eine Person im Spital, dann meldet das Spital den Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes und dieses wiederum der Einwohnerkontrolle des Wohnortes.
     
  • Todesfall zu Hause
    Stirbt eine Person zu Hause ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und stellt diese umgehend dem Regionalen Zivilstandsamt zu, welches anschliessend die Einwohnerkontrolle des Wohnortes informiert.

Die Angehörigen werden gebeten, den Todesfall innert zwei Tagen beim Teilungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person persönlich zu melden. Dadurch kann das Teilungsamt die Angehörigen über das weitere Vorgehen informieren und ihnen bei Fragen behilflich sein.


Für die Angehörigen hat das Teilungsamt Willisau die nachfolgenden Informationsbroschüren erstellt:

Handreichung für Todesfälle

Ratgeber "Was tun im Todesfall?"

Folgende Gräberarten stehen auf dem Friedhof Willisau zur Verfügung:

Erdbestattungen mit Sarg

  • Reihengräber für Erwachsene und Kinder über 12 Jahren mit stehendem Grabdenkmal
  • Reihengräber für Kinder unter 12 Jahren mit stehendem Grabdenkmal

Bestattungen mit Urne

  • Reihengräber mit stehendem Grabdenkmal
  • Familienurnengräber
  • Nischengräber im Urnenfriedhof mit einheitlichen Gedenktafeln
  • Gemeinschaftsgrab

Alle Bestimmungen zu den jeweiligen Gräberarten können Sie dem unten stehenden Friedhofreglement entnehmen.


Dokumente

Friedhofreglement

Bestattungsgebühren

Folgende Gräberarten stehen auf dem Friedhof Gettnau zur Verfügung:

Erdbestattungen mit Sarg

  • Reihengräber für Erwachsene und Kinder mit stehendem Grabdenkmal

Bestattungen mit Urne

  • Reihengräber mit stehendem Grabdenkmal
  • Plattengräber entlang der Kirchenmauern
  • Gemeinschaftsgrab

Alle Bestimmungen zu den jeweiligen Gräberarten können Sie dem unten stehenden Friedhofreglement entnehmen.


Dokumente

Friedhofreglement 

Bestattungsgebühren

Die Friedhöfe von Willisau und vom Ortsteil Gettnau werden vom Werkdienst der Stadt Willisau unter der Leitung des Friedhofwartes Peter Marti unterhalten und gepflegt. Der Friedhofwart sorgt zudem für die Handhabung und Befolgung des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Willisau.


Haben Sie Fragen?

Friedhofwart
Peter Marti

041 972 83 63

Haben Sie Fragen?

Stadtkanzlei Willisau
Zehntenplatz 1
6130 Willisau

041 972 63 63
stadtkanzlei@willisau.ch

Trauer- und Sterbebegleitung

Begleit- und Sitzwachgruppe Willisau
Ursula Bachmann

079 793 77 17

Rechtssammlung

Zu den Reglementen