Todesurkunde national
Die Todesurkunde kann von den Familienangehörigen beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Heimat- oder Wohnort) bestellt werden. Die Schweizerische Todesurkunde (national) wird in deutsch, französisch und italienisch ausgestellt.
In der Regel wird eine Todesurkunde benötigt, um den Tod einer Person amtlich zu belegen (z. B. gegenüber einer Versicherungsgesellschaft). Die Todesurkunde belegt, wann und wo eine Person gestorben ist, enthält jedoch keinen Hinweis auf die Todesursache.
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