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Todesurkunde international (CIEC)

Die Todesurkunde kann von den Familienangehörigen beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes (nicht Heimat- oder Wohnort) bestellt werden. Die internationale Todesurkunde weist einen mehrsprachigen Vordruck auf (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch). Ausländische Behörden können auf den Dokumenten eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) verlangen. Diese müssen Sie bei der Staatskanzlei Luzern einholen (Fr. 32.00). Auf Wunsch und gegen eine Gebühr von Fr. 15.00 erledigen wir das gerne für Sie.

In der Regel wird eine Todesurkunde benötigt, um den Tod einer Person amtlich zu belegen (z. B. gegenüber einer Versicherungsgesellschaft). Die internationale Todesurkunde belegt, wann und wo eine Person gestorben ist, enthält jedoch keinen Hinweis auf die Todesursache. 

Kosten: Fr. 30.00 (ohne Porto und Versand) 

Personalien der verstorbenen Person
Versandadresse
Zivilstandsdokumente können nur an die persönliche Privatadresse gesandt werden.