Der Inhaber des Interimsausweises/Heimatausweises behält den zivilrechtlichen Wohnsitz in Willisau und bleibt hier steuerpflichtig und stimmberechtigt. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Rückkehr des Inhabers nach Wilisau ist dieser Ausweis sofort der Einwohnerkontrolle Willisau abzugeben. Vor Rückgabe des Ausweises werden die hier deponierten Schriften nicht ausgehändigt.
Falls für Sie schon einmal ein Interimsausweis/Heimatausweis augestellt wurde, bitten wir Sie, uns den abgelaufenen Interimsausweis zu retournieren, damit wir Ihnen einen Neuen ausstellen können.