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Geburtsurkunde international (CIEC)

Die Geburtsurkunde kann von der betreffenden Person sowie von den Eltern beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht Heimat- oder Wohnort) bestellt werden. Die internationale Geburtsurkunde weist einen mehrsprachigen Vordruck auf (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch). Ausländische Behörden können auf den Dokumenten eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) verlangen. Diese müssen Sie bei der Staatskanzlei Luzern einholen (Fr. 32.00). Auf Wunsch und gegen eine Gebühr von Fr. 15.00 erledigen wir das gerne für Sie.

Die internationale Geburtsurkunde belegt Ort und Zeit der Geburt. Weiter gibt sie Auskunft über die Vornamen und den Familiennamen sowie über die Namen und das Bürgerrecht der Eltern zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments. 

Kosten: Fr. 30.00 (ohne Porto und Versand) 

Personalien Kind
Versandadresse
Zivilstandsdokumente können nur an die persönliche Privatadresse gesandt werden.