Erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Luzern
Die meisten Waldbrände werden durch Fehlverhalten einzelner Personen ausgelöst: Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, nicht gänzlich gelöschte Grillfeuer, Funkenflug. Helfen Sie mit, Brände zu vermeiden.
Im Kanton Luzern besteht erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3). Weiterhin sind nur Feuer in festeingerichteten Feuerstellen erlaubt. Es wird jedoch dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und in Waldesnähe umzugehen. Die Gefahrenbeurteilung "erheblich" empfiehlt folgendes Verhalten beim Feuern im Freien:
- Verwenden Sie beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen.
- Überwachen Sie das Feuer laufend und löschen Sie allfälligen Funkenwurf sofort.
- Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
- Im Wald und Waldesnähe ist auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken.
- Bei Höhenfeuer ist Vorsicht geboten (insbesondere bei dürrem/trockenem Gras). Es sind generell alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.
- Klären Sie die lokale Gefahrensituation ab, wenn Sie im Freien ein Feuer entfachen wollen.
- Feuerverbote unbedingt einhalten.
- Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Wetterentwicklung insbesondere Sturmwarnungen.
- Verzichten Sie bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien.
Brennende Zigaretten und Streichhölzer nie wegwerfen. - Bei Betrieb von Dampfzügen sind besondere Schutzmassnahmen zu treffen.
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind im Internet abrufbar.
Dokumente
Trockenheit und Waldbrandgefahr
Vorsicht beim Feuern Gefahrenstufe 3